In dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2026 ist folgendes nachzulesen: 

"Ein weiterer Marktgemeinderat widerspricht dem angeblichen Zeitdruck, da sich der Marktgemeinderat bereits vor der Kommunalwahl 2014 im Jahr 2013 für eine Planung zum Umbau des Rathauses entschieden habe. Dem wird vom Bürgermeister hinzugefügt, dass diese Planung nicht mit der Regierung abgesprochen gewesen wäre. Zudem musste der seinerzeit vorliegende Architektenvertrag gegen Zahlung einer Entschädigung aufgekündigt werden." 

Diese Aussage ist unwahr. Nach Rücksprache mit dem damaligen Architekten hatte die Regierung  die Gemeinde aufgefordert,  sich für eine der vorliegenden Varianten zu entscheiden. Nachdem keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wurde und die Gemeinde sich geweigert hatte, die ausstehenden Architektenhonorare zu bezahlen, wurde vom Architekten ein Anwalt zur Durchsetzung seiner Honorarforderung eingeschaltet. 

Die Aussage, der Architektenvertrag musste gegen eine Zahlung aufgekündigt werden,  ist wiederum unwahr. Die Auflösung des Architektenvertrages erfolgte nach Bezahlung des Architektenvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. Eine Kündigung des Architektenvertrages hat es nie gegeben. 

Das sind die wahren Hintergründe, warum im Jahr 2026 die Frage der Rathaussanierung noch nicht gelöst ist.  Die Fragen und Bedenken der Denkmalschutzbehörde hätten sich zum damaligen Zeitpunkt noch problemlos lösen lassen. 

Nein, man hat zum höheren gestrebt. Zwei zurückgewiesene Bürgerentscheide haben bewiesen, das zumindest die Bevölkerung verstanden hat. 

Wenn man schon ein amtliches Protokoll in Form einer Urkunde verfasst, sollte es zumindest der Wahrheit entsprechen. 

 
 
 
 
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