Auf Grund des Antrages aus der Bürgerversammlung am 06.11.2024 in Kleingesee wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates folgender Beschluss zur Abstimmung gestellt:
§ 27 der GO des Markt Gößweinstein wird gestrichen, da diese Bestiimung gegen die Bayerische Gemeindeordnung verstößt. Diese Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. Da der Bürgermeister auch diesen Beschluss für rechtswidrig hält, hat er diesen Beschluss beanstandet und ausgesetzt. Mit der Folge, dass künftige Tagesordnungen von Marktgemeinderatssitzungen keine Bürgeranfragen mehr enthalten.
Die IG Transparenz hat nunmehr in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde folgenden Antrag gestellt:
Der Antrag wurde am 20.03.2025 bei der Gemeinde Gößweinstein abgegeben. Nach Art. 18 b der GO entscheidet das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags über die Zulässigkeit eines Bürgerantrags.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Demzufolge muss der Zulassungsantrag bis 20.04.2025 im Gemeinderat behandelt werden.
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