Bebauungspläne
Auch wenn die neue Bundesregierung derzeit plant, Bebauungspläne abzuschaffen, noch haben sie ihre satzungsrechtliche Bedeutung.
Denn Bebauungspläne dienen auch dazu, das nachbarliche Miteinander zu regeln. Würde man dies abschaffen wollen, öffnen sich neue nicht vorhersehbare Probleme.
Beispiel Bebauungsplan Martinswand. Da stimmt der Gemeinderat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.03.2022 der Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE, nun 5 WE, Neubau einer Doppelhaushälfte Nr. 1 und 2, auf der Gmkg. Gößweinstein und der Errichtung der Gebäude außerhalb der Baugrenzen zu, obwohl bekannt war, dass gerade diese Flächen wegen der Existenz einer verfüllten Doline niemals überbaut werden sollten. Gerade deshalb wurde der Bebauungsplan bei der Erstaufstellung entsprechend ausgewiesen.
Obwohl dies dem Bauausschuss bekannt war, erteilten sie die Befreiung. Interessant ist, dass bei der Ortsbesichtigung zu diesem Vorhaben nur der 1. und 2. Bürgermeister anwesend waren. Die übrigen Gemeinderäte hatten den Standort gar nicht gesehen.
Dazu erfolgten zwei Baugenehmigungen durch das Landsratsamt Forchheim auf Grund der Befreiungsorgie der für die komplett außerhalb der Bebauungsplanes geplanten 2 DH-Hälften direkt auf dem Zentrum der Doline.
Man erkennt deutlich an der Festsetzung, dass die restliche Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 504/4 nicht bebaut werden sollte. Und das mit gutem Grund, siehe nachfolgendes Bild. Die Folge war, dass bei diesem Regenereignis im August 2023 das Wasser nicht mehr in der jetzt verfüllten Doline ablaufen konnte und fast zu einer Katastrophe mit dem Beinaheeinsturz eines Wohnhauses geführt hätte. Bedauerlich ist, dass die Verantwortlichen Bürgermeister und Gemeinderäte keine Lehren daraus gelernt haben und immer noch überzeugt sind, dass sie richtig gehandelt haben. Weiter werden ohne Rücksicht auf die nachbarlichen Belange Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne erteilt. Im übrigen haben die neuen Grundstückseigentümer im unteren Bereich des Dolinengeländes aus guten Gründen noch nicht mit einem Bauvorhaben begonnen.
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