Seit nahezu 13 Jahren liegt ein Planentwurf für den Rathausumbau in Gößweinstein und wartet auf Vollendung. Es hat sich seit dem mit einem Umbau oder Neubau des Rathauses nichts getan. Aber die Ereignisse haben sich dafür in diesem Zeitraum überschlagen. Zuerst war der Umbau der "Rose" zum Rathaus vorgesehen, dann plötzlich war der Umbau des Hallenbades  im Gespräch und dann kam man plötzlich auf die Idee, wir ziehen mit dem Rathaus ins Pfarrhaus. Aber leider hatte man vergessen, die Bevölkerung mitzunehmen, denn die wichtigsten Entscheidungen wurden in den Hinterzimmern getroffen. 

Kein Wunder also, dass es Unmut in der Bevölkerung gab, nachdem die Pläne der Gemeinde so langsam durchgesickert waren. Das Ergebnis waren zwei Bürgerentscheide 2023 und 2024, in der von der mehrheitlichen Bevölkerung das Vorhaben "Rathaus ins Pfarrhaus" abgelehnt wurde. 

Da man sich nicht mehr ausreichend informiert sah,  richtete die CSU-Fraktion im Gemeinderat Gößweinstein eine Anfrage in der Sitzung am 27.01.26. 

Zur Nutzung des Pfarrhauses informierte der Bürgermeister, dass man mit dem Ordinariat noch keine weiteren Gespräche getroffen habe. Die geschätzten Kosten für eine Sanierung des Pfarrhauses beliefen bei 5.000.000 €. Und zum Umbau des Rathauses gibt es lt. Zimmermann eine Zustimmung des Denkmalpflegeamtes zur in Auftrag gegebenen Studie des Büros Horstmann und Partner. 

Darüber habe er, Zimmermann, bei den letzten Bürgerversammlungen hingewiesen. Dass diese Informationen tatsächlich stattgefunden haben, wurde jedoch von einigen Gemeinderäten vehement bestritten. 

Unabhängig davon stellt sich heraus, wie wichtig auch bei Bürgerversammlungen ein Protokoll ist. Bei einer neutralen und objektiven Protokollführung erübrigen sich nämlich die Nachfragen. 

Das Hauptproblem, und das zieht sich wie ein roter Faden durch die letzten Jahre , ist mangelnde Information und Beteiligung der Bevölkerung. Wenn wichtige Entscheidungen und Informationen außerhalb der Bevölkerung getroffen werden, führt das zum Vertrauensverlust. Und die Folgen sind jetzt zu spüren. 

Bestes Beispiel: Festlegung der Beitragshöhe für die Abwasserbeseitigung in nichtöffentlicher Sitzung. 

Denn: in Bayern dürfen wesentliche Beschlüsse über Beitragssatzungen und über die Höhe von Beiträgen (z. B. Verbesserungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz – KAG) nicht schon „in nichtöffentlicher Sitzung festgelegt“ und anschließend lediglich „formal“ in einer öffentlichen Sitzung beschlossen werden. Solche materielle Beschlussfassungen unterliegen dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung (GO) und müssen dort öffentlich beraten und beschlossen werden. Möglicherweise sind die Beschlüsse über die Festsetzung der Beitragshöhe in der öffentlichen Sitzung nichtig. 





 
 
 
 
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